Blaulicht und Martinshorn

Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, der Polizei, der Rettungs- und Hilfsdienste können im Straßenverkehr Sonderrechte in Anspruch nehmen, wenn es zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben erforderlich ist. Näheres dazu ist im Paragraph 35 der StVO geregelt. 

 

Folgende Verhaltensregeln helfen Ihnen, bei Begegnungen mit Einsatzfahrzeugen richtig zu handeln:

 

  • Blaulicht zusammen mit dem Martinshorn ordnen an „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen“ (Paragraph 38 StVO)

  • Reduzieren Sie die Lautstärke Ihrer Audioanlage im Fahrzeug

  • Bewahren Sie Ruhe!

  • Achten Sie darauf, woher die Signale kommen und wohin die Einsatzfahrzeuge fahren wollen.

  • Auf einspurigen Fahrbahnen fahren alle Verkehrsteilnehmer nach rechts an den jeweiligen Fahrbahnrand

  • Auf Fahrbahnen mit zwei- oder mehrspurigen Fahrstreifen in eine Richtung fahren die linken Fahrzeuge nach links, alle anderen Fahrzeuge nach rechts. Die dadurch gebildete Rettungsgasse ist auch nach Durchfahrt eines Einsatzfahrzeuges freizuhalten, da noch weitere Einsatzfahrzeuge folgen können.

  • Kommt ihnen ein Einsatzfahrzeug entgegen, weichen Sie nach rechts aus. Reduzieren Sie ihre Geschwindigkeit oder halten notfalls an.

  • Wenn Sie ein Einsatzfahrzeug überholt, verringern Sie Ihre Geschwindigkeit und lassen das Einsatzfahrzeug einscheren.

  • Setzen Sie immer den Blinker, um dem Einsatzfahrzeug anzuzeigen, in welche Richtung Sie ausweichen wollen.

  • An roten Ampeln weichen Sie nach rechts aus, ggf. überfahren Sie auch die Haltelinie, um den Fahrzeugen hinter Ihnen mehr Platz zum Ausweichen zu geben und das Einsatzfahrzeug durchfahren zu lassen. Fahren Sie ggf. dabei langsam, unter Beachtung Ihrer Sorgfaltspflicht, in die Kreuzung ein.

  • Die Sonderrechte der Einsatzfahrzeuge können auch gegenüber Fußgängern und Radfahrern in Anspruch genommen werden.